Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Michelin verpflichtet sich, seine Websites, sein Intranet, sein Extranet und seine Softwareanwendungen (einschließlich mobiler Anwendungen und digitaler urbaner Ausstattung) gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.
Zu diesem Zweck setzt sie die folgenden Strategien und Maßnahmen um:
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://jobs.michelin.de/
Status der Einhaltung der Richtlinien
In Anbetracht der Veröffentlichung und Verabschiedung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und 2.2 werden wirtschaftlich angemessene Schritte unternommen, um die Zugänglichkeit von https://jobs.michelin.de/ zu verbessern und sicherzustellen, dass unsere Website die WCAG 2.2-Standards für Barrierefreiheit erfüllt oder übertrifft.
Diese Erklärung wurde am 26.11.2025 erstellt.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie keinen Zugang zu Inhalten oder Diensten haben, können Sie sich unter a11y@michelin.com an Digital Accessibility Michelin wenden, um auf eine barrierefreie Alternative hingewiesen zu werden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.